Besondere Bedingungen für Domains

BB Domains(Stand: 01.03.2015)

I. Besondere Bedingungen für Domains

1.0 Sofern der Kunde über den Provider eine Domain registrieren lässt, kommt der Vertag unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar zu Stande. Der Provider wird hierbei für den Kunden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses tätig. Es gelten daher die maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Vergabestelle bzw. des Registrars. Soweit diese im Widerspruch zu den vorliegenden AGB des Providers stehen, haben die jeweiligen Registrierungsbedingungen und Richtlinien Vorrang vor den AGB des Providers.

1.1 Die Registrierung von Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren. Der Provider hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten Dritter sind.

1.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains sowie bei der Änderung von Einträgen in den Datenbanken der Vergabestellen in zumutbarer Weise mitzuwirken.

1.3 Der Kunde gewährleistet, dass seine Domains und die darunter abrufbaren Inhalte weder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen noch Rechte Dritter verletzen. Je nach Art der Domain bzw. Zielrichtung der zugehörigen Inhalte sind gleichsam andere nationale Rechtsordnungen zu beachten.

1.4 Wird von dritter Seite glaubhaft gemacht, dass Domains oder Inhalte ihre Rechte verletzen, oder gilt ein Rechtsverstoß zur Überzeugung des Providers aufgrund objektiver Umstände als wahrscheinlich, kann dieser die Inhalte vorübergehend sperren und Maßnahmen ergreifen, die betreffende Domain unerreichbar zu machen.

1.5 Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain oder der zugehörigen Inhalte beruhen, hat der Kunde den Provider freizustellen.

1.6 Verzichtet der Kunde gegenüber der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar auf eine Domain, wird er hierüber den Provider unverzüglich in Kenntnis setzen.

1.7 Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Provider lässt den jeweils zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar bestehenden Registrierungsvertrag über eine Domain grundsätzlich unberührt. Kündigungsaufträge betreffend das Registrierungsverhältnis sind dennoch an den Provider zu richten, da dieser die Domain für den Domaininhaber verwaltet und Mitteilungen des Domaininhabers, einschließlich von Vertragskündigungen, regelmäßig über den Provider an die jeweilige Vergabestelle bzw. den Registrar zu leiten sind.

1.8 Die Kündigung des Kunden betreffend das Vertragsverhältnis mit dem Provider bedarf zur gleichzeitigen wirksamen Kündigung des Registrierungsverhältnisses über eine Domain daher der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Kunden, dass die Domain (mit-)gekündigt wird und gelöscht werden kann. Ist der Kunde nicht auch der Domaininhaber, bedarf der Kündigungs- bzw. Löschungsauftrag der schriftlichen Einwilligung des Domaininhabers oder Admin-Cs. Dabei gilt als „schriftlich“ in beiden Fällen die gemäß § 4 Abs. 4 Sätze 1-3 zugelassene Form.

1.9 Die Frist zur Erteilung von Domain-Kündigungsaufträgen an den Provider beträgt für alle Domains in Verbindung mit den Top-Level-Domains .de, .at, .com, .net, .org, .biz, .info, .eu sechs Wochen zum Ende der Laufzeit des Registrierungsverhältnisses, für alle anderen Domains drei Monate.

1.10 Insofern verspätete Domain-Kündigungsaufträge wird der Provider unverzüglich an die Registrierungsstelle weiterleiten. Klargestellt wird jedoch, dass, falls ein Kündigungsauftrag betreffend den Domain-Registrierungsvertrag durch den Kunden nicht fristgerecht erteilt wird und sich deswegen die Laufzeit der Domainregistrierung gegenüber der Vergabestelle bzw. dem Registrar verlängert, die Vergütungspflicht des Kunden für den Zeitraum der Verlängerung bestehen bleibt.

1.11 Kündigt der Kunde zwar das Vertragsverhältnis mit dem Provider, trifft jedoch keine ausdrückliche Verfügung, was mit den über den Provider bislang registrierten Domains zu geschehen hat, bleibt die Vergütungspflicht für die Domains bis auf weiteres ebenfalls bestehen. Nach ergebnisloser Aufforderung an den Kunden, die an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt wird, sich innerhalb angemessener Frist schriftlich (§ 4 Abs. 4 Sätze 1-3) zu den Domains zu erklären, ist der Provider berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Entsprechendes gilt bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden durch den Provider.

1.12 Werden Domains vom Kunden nicht spätestens zum Beendigungstermin des Geschäftsbesorgungsvertrages über die Verwaltung der Domain zwischen dem Kunden und dem Provider in die Verwaltung eines anderen Providers gestellt, ist der Provider berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde zwar im Hinblick auf die Überführung der Domain an einen neuen Provider eine Anweisung erteilt hat, diese aber nicht rechtzeitig umgesetzt wird.

II. Umschreibung, Löschung oder Übernahme

1.1 Verträge und Domains können auf eine andere Person oder Firma übertragen werden.

1.2 Offene Forderungen gehen automatisch auf den neuen Vertragspartner über. Auftretende Anfragen hierzu sollten im Vorfeld zwischen dem bisherigen und dem neuen Vertragsinhaber geklärt werden.

1.3 Die Inhaberänderung ist für iNet3.de eine kostenpflichtige Zusatzleistung. Sie wird dem neuen Domain-/Vertragsinhaber mit je 995 EUR in Rechnung gestellt.

1.4 Das generieren von AuthCodes für Domains mit Hosting-Verträge ist kostenlos. Sollte ein AuthCodes nach Ablauf von 30 Tagen erneut generiert werden, erheben wir für das generieren ab dem zweiten AuthCode eine Gebühr von 8,95 EUR.

1.5 Für das generieren von AuthCodes für Domains ohne dazugehörige Hosting-Verträge berechnen wir je erstellten AuthCode 8,95 EUR.

1.6 Für das Löschen vom Domains vor Ablauffrist fällt eine Pauschale i. H. v. 5,95 an.

III. Sonstige Bestimmungen

3.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt je Domain 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit (Folgevertragslaufzeit), sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Jahresende bzw. Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.

3.2 Kunden mit registrierten Domains auf iNet3.de welche kein Webspace Paket bei uns gebucht haben, berechnen wir für das Domainparking eine jährliche Pauschale von 16,80 EUR. Dieser Betrag entfällt bei Buchung eines Webpakets bzw. wird bei Buchung eins Pakets dem Kunden gut geschrieben.

3.3 Die Abrechnung der jeweiligen Domains erfolgt jährlich und im voraus. Es gelten die aktuellen Preise unter www.inet3.de

3.4 Die einmalige Einrichtungsgebühr für eine .de Domain beträgt 5,95 EUR, bzw. .com Domain 6,95 EUR

3.5 Des Weiteren gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Internetagentur iNet3.de.

BB Domain (Stand: 01.03.2015)